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posti
30.05.2009, 15:41
Ratgeber Recht

Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?


Rumms! Schon ist es passiert. Da hat ein Lamborghini einen SUV von Hyundai auf die Hörner genommen. Klarer Fall: Beide Fahrzeuge sind nun Unfallwagen.

Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, (http://www.lenhart-ra.de/) liefert die genaue Definition: „Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat.“
Das heißt hier konkret: Es muss ein Blechschaden vorliegen. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: „Fahrzeug ist Unfallwagen.“
Das wäre nicht der Fall, wenn beispielsweise durch den Unfall (http://www.bild.de/BILD/auto/themen/verkehr/auto-bild-ratgeber-gefaehrliches-halbwissen/recht-auffahrunfall-schuld-unfall-versicherung.html) nur ein Außenspiegel kaputt wäre. Das wäre dann ein Bagatellschaden.
Zum besseren Verständnis konstruierte der Anwalt für BILD.de zehn typische Fälle:


Crash mit Ersatzwagen
Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu?
Lenhart: „Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert.“

Karosserieteile wegen Rost getauscht
Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben?
Lenhart: „Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können.“

Kratzer durch Einkaufswagen
Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich?
Lenhart: „Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer.“


Stoßstange ist eingedrückt
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
Lenhart:„Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich:
Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben.“

Motortausch
otortausch Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120 000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben?
Lenhart: „Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren.“


Entschädigung
Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt?
Lenhart: „Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten.“

Falsche Angaben
Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: „Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden.“ In Wirklichkeit gab es einen Crash.
Lenhart: „Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt
übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben.

Kaputte Scheiben nach Wildunfall
Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?
Lenhart:„Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto.“

Gespachtelter Kotflügel bei Leasingauto
Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
Lenhart: „Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus.“

Neuer Lack wegen Kratzern
Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
Lenhart: „Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto.“


Quelle: www.bild.de