posti
10.06.2009, 07:29
Abgeknallt! Jäger tötet ersten Wolf
Naturschützer fürchten, dass seine süßen Babys verhungern müssen. Dem Schützen drohen fünf Jahre Haft
Bilder (http://www.bild.de/BILD/regional/leipzig/aktuell/2009/06/09/naturschuetzer-sind-entsetzt/jaeger-toetet-ersten-wolf-bei-hochsitzjagd.html)
Von ANDREAS RADECK
Es ist ein Foto, das schockiert. Sachsen-Anhalts 1. Wolf hängt tot in einer Schlinge – er wurde mit einem Kopfschuss abgeknallt von einem gewissenlosen Jäger.
Der tödliche Schuss krachte Samstagabend aus 40 Meter Entfernung bei einer Hochsitzjagd nahe Tuchheim im Jerichower Land. 50 Mitglieder einer Jagdgesellschaft wollten eigentlich Rehe erlegen. Warum der Schütze auf den Wolf feuerte, ist noch unklar.
Die Tat löste eine Welle des Entsetzens aus.
„Der Rüde lebte mit einer Wölfin seit etwa Mitte 2008 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow“, sagt NABU-Chefin Annette Leipelt (50). „Unsere Wolfsexperten vermuten, dass das Paar vor einigen Wochen Welpen bekommen hat. Mit dem Tod des Rüden fällt der Ernährer weg. Jetzt ist fraglich, ob die Wölfin ihre Babys allein versorgen kann.“
Auch Umweltministerin Petra Wernicke (56, CDU) verurteilt den illegalen Abschuss: „Der Schütze hat dem Naturschutz und der Jägerschaft enorm geschadet. Er hat den Umgang mit streng geschützten Arten ignoriert. Das ist unentschuldbar.“
Genauso sieht es der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt. „Dem Mann muss sofort der Jagdschein entzogen werden“, fordert Verbandspräsident Dr. Wulf Stubbe (67). „Jeder von uns weiß, das Wölfe strengen internationalen Schutzbestimmungen wie dem Washingtoner Artschutzabkommen unterliegen. Und der Schütze muss gewusst haben, auf was er schießt, denn das ist unsere erste Pflicht. Für solche Jäger ist in unserem Verband kein Platz.“
Die zuständige Jägerschaft hat gegen den Schützen schon ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Sein Jagdschein und die Tatwaffe wurden eingezogen.
Jetzt ermittelt die Kripo wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das sieht bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Quelle: www.bild.de
Naturschützer fürchten, dass seine süßen Babys verhungern müssen. Dem Schützen drohen fünf Jahre Haft
Bilder (http://www.bild.de/BILD/regional/leipzig/aktuell/2009/06/09/naturschuetzer-sind-entsetzt/jaeger-toetet-ersten-wolf-bei-hochsitzjagd.html)
Von ANDREAS RADECK
Es ist ein Foto, das schockiert. Sachsen-Anhalts 1. Wolf hängt tot in einer Schlinge – er wurde mit einem Kopfschuss abgeknallt von einem gewissenlosen Jäger.
Der tödliche Schuss krachte Samstagabend aus 40 Meter Entfernung bei einer Hochsitzjagd nahe Tuchheim im Jerichower Land. 50 Mitglieder einer Jagdgesellschaft wollten eigentlich Rehe erlegen. Warum der Schütze auf den Wolf feuerte, ist noch unklar.
Die Tat löste eine Welle des Entsetzens aus.
„Der Rüde lebte mit einer Wölfin seit etwa Mitte 2008 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow“, sagt NABU-Chefin Annette Leipelt (50). „Unsere Wolfsexperten vermuten, dass das Paar vor einigen Wochen Welpen bekommen hat. Mit dem Tod des Rüden fällt der Ernährer weg. Jetzt ist fraglich, ob die Wölfin ihre Babys allein versorgen kann.“
Auch Umweltministerin Petra Wernicke (56, CDU) verurteilt den illegalen Abschuss: „Der Schütze hat dem Naturschutz und der Jägerschaft enorm geschadet. Er hat den Umgang mit streng geschützten Arten ignoriert. Das ist unentschuldbar.“
Genauso sieht es der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt. „Dem Mann muss sofort der Jagdschein entzogen werden“, fordert Verbandspräsident Dr. Wulf Stubbe (67). „Jeder von uns weiß, das Wölfe strengen internationalen Schutzbestimmungen wie dem Washingtoner Artschutzabkommen unterliegen. Und der Schütze muss gewusst haben, auf was er schießt, denn das ist unsere erste Pflicht. Für solche Jäger ist in unserem Verband kein Platz.“
Die zuständige Jägerschaft hat gegen den Schützen schon ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Sein Jagdschein und die Tatwaffe wurden eingezogen.
Jetzt ermittelt die Kripo wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das sieht bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tieres eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Quelle: www.bild.de