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posti
22.07.2009, 10:27
Hausverlosung Traumvilla für 49 Euro – Chance oder Abzocke?

Von Guido Rosemann
Die Finca auf Mallorca, das Chalet im Tessin oder eine Villa in der Karibik: Durch eine Hausverlosung kann angeblich jeder günstig an sein Traumhaus gelangen. Aber ist das wirklich realistisch?


Im Internet locken immer mehr Angebote für die Teilnahme an einer Hausverlosung. Das Grundprinzip ist dabei immer gleich: Wie bei einer Lotterie kauft man ein Los und hat dann bei einer Ziehung die Chance auf ein Traumhaus. Durch die begrenzte Teilnehmerzahl versprechen die Veranstalter hohe Gewinnchancen. Da ist dann zu lesen: „Ein Haus zum Preis von ein paar Schuhen gewinnen." Oft kostet ein Los nur 49 Euro.


Aber ist das wirklich seriös?
Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels von Terhaag&Partner (http://www.aufrecht.de/):„Es ist schlicht und ergreifend illegal. Diese Form des Glücksspiels ist in Deutschland verboten. Wer daran teilnimmt, macht sich strafbar!“
Aber warum sollte es verboten sein, an einer Verlosung im Ausland teilzunehmen? Engels: „Wenn sich das Angebot klar an deutsche Nutzer wendet, etwa durch Flaggen und spezielle Kennzeichnungen, wird von einer Veranstaltung im Inland ausgegangen. Die Teilnahme ist und bleibt verboten.“



Bei vielen Anbietern ist außerdem oft unklar, wer hinter den Versteigerungen steckt. Besonders im Ausland sind es oft dubiose Immobilienfirmen. Das zu verlosende Haus existiert vielleicht gar nicht. Auch wenn Privatleute hinter der Verlosung stecken, kann kaum überprüft werden, ob wirklich eine seriöse Ziehung stattfindet.


- Was ist, wenn ich mein eigenes Haus verlosen möchte?
Gerold Happ: „Gerade in der Immobilienkrise eigentlich keine schlechte Idee, da man so auch Häuser in unattraktiven Lagen zu einem hohen Preis veräußern kann. In Deutschland haben dies auch schon Hausbesitzer versucht und hätten hohe Erlöse erzielen können. Doch die Glücksspiel-Aufsicht hatte etwas dagegen. Solange die Rechtslage bei den Kombinationen aus Gewinnspiel und Verlosung also nicht klar ist, würde ich die Finger davon lassen.“

- Ist die Teilnahme grundsätzlich verboten?
Die Verlosung von Häusern im Internet ist nach deutschem Recht verbotenes Glücksspiel und nach § 284 StGB strafbar. Dies gilt nach § 285 StGB auch für die bloße Teilnahme. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und Geldstrafen belegt. Bei Hausverlosungen im Ausland sind sich die Juristen – wie so oft – uneinig. Entscheidend ist der Ort, an dem die Handlung stattfindet. Da dies im Internet unklar ist, befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. Von einer Teilnahme ist deshalb dringend abzuraten. Beachten Sie auch: Viele Angebote im Internet nutzen diese rechtliche Grauzone aus. Wenn Sie in irgend ein Drittland Geld überweisen, wissen Sie nicht, ob jemals eine Ziehung stattfindet. Einklagbar ist das Ganze nicht, denn die Teilnahme ist ja womöglich schon illegal.

- Was, wenn die Verlosung an ein Gewinnspiel gekoppelt ist?
Viele Veranstalter versuchen das Glücksspielverbot mit einem Gewinnspiel zu umgehen. Ein Gewinnspiel liegt immer dann vor, wenn entweder kein erheblicher Einsatz verlangt wird, oder die Entscheidung über den Gewinn nicht vom Zufall abhängt. Zufall ist ausgeschlossen, wenn Quizfragen beantwortet werden müssen oder ein Geschicklichkeitsspiel nach Schnelligkeit veranstaltet wird. Ob eine solche Verlosung rechtmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei der bloßen Teilnahme an einem solchen Gewinnspiel ist eine strafbare Handlung jedoch auszuschließen. Ob eine seriöse Ziehung stattfindet, lässt sich jedoch kaum überprüfen.

- Was muss ich bei einer Hausverlosung im Urlaub beachten?
In Österreich sind Hausverlosungen von der Sache her nicht verboten, deshalb sind solche Veranstaltungen dort zur Zeit schwer in Mode. Beachten sollte man immer, dass man gegenüber dem Veranstalter nie rechtliche Schritte einleiten kann. Da das Geld ins Ausland fließt und die Beträge meist verhältnismäßig niedrig sind (20 – 90 €), besteht fast keine Möglichkeit, den Betrag zurückzubekommen, wenn sich das Angebot als Schwindel herausstelltQuelle: www.bild.de