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posti
01.12.2009, 11:25
Dienstag, 01. Dezember 2009, 10:07 Uhr
Ladenöffnung an Adventssonntagen verfassungswidrig

Die in Berlin geltende Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen ist verfassungswidrig. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet. Das bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in Berlin an zehn Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr.

Quelle: www.bild.de