Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Abo-Falle
VampiresAngel
08.12.2009, 11:41
Ich bin mir grade nicht sicher ob das hier richtig ist, aber ich brauche eure Hilfe!
Bereits im September bekam ich von der PVZ Post, in der stand, ich hätte ein Abo abgeschlossen... daraufhin habe ich gleich Einspruch eingelegt, weil ich nie irgendwo ein Zeitungsabo unterschrieben hatte! Daraufhin haben sie mir eine schlechte Kopie eines "Vertrages" zugeschickt, der aussah wie eine heraus getrennte Werbeseite aus einer Zeitschrift.
Ich habe der PVZ dann mit geteilt, das dieser Vertrag von mir weder ausgefüllt noch unterzeichnet wurde und ich ihnen gerne die bis dato eingetroffene Zeitschrift zurück senden würde.
Dann kam erstmal gar nichts... und jetzt hab ich eine Mahnung im Postkasten, das ich doch bitte meine Zeitschrift zahlen sollte und Mahngebühren noch dazu.
Wie komme ich da wieder raus?
Hast du sowas wie ein Bürgerbüro in deiner Nähe ?
Oder hast du eine Rechtsschutzversicherung ?
Ich würde denke ich mit nem Anwalt drohen...
mal sehen ob ich was darüber finde....
Edit.. also normal kannst du innerhalb von 14 Tagen nach der vertragsbestätigung ohne was zurück treten... :denk:.. ich suche aber weiter
VampiresAngel
08.12.2009, 11:55
Ich hab ja auch schon gesucht, aber nur was gefunden, wenn keine Wiederrufsbelehrung da war, oder auf diesen sogn. Verträgen kein Preis angegeben war.... Ich hab dieses Dingen aber das erste Mal gesehen, nachdem ich den ersten Wiederspruch eingelegt hatte...
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) 1Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. 2Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
1. im Falle von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.
Ich mein gar nicht bürgerbüro, sondern verbraucherschutz.. tzztzz.. mein gedächnis
hier mal nen Link : http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=MJSi
VampiresAngel
08.12.2009, 12:00
ähm, ja, so ding haben wir hier auch...ich wollte mich da auch mal informieren und wurde dann darauf hingewiesen, das diese "Beratung" mich 40 € kosten wird. Da hab ich dann gedach ich versuch es erst einmal anders...
Edit: Ich habe ja diesen Vertrag nicht unterschrieben, das Ding ist eine Fälschung! Ich habe, als ich die erste Zeitschrift und die Bestätigung bekommen habe, Einspruch eingelegt, aber das scheint die nicht zu interessieren... die Wiederrufsbestimmungen helfen mir in dem Fall also wenig weiter.... Leider :(
hier ist nochmal was... http://bb.focus.de/focus/t=Hilfe+PVZ-100767
oh man .. da gibt es ja so viel
http://www.google.de/search?q=PVZ&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
http://forum.sat1.de/showthread.php?p=203330
die raten alle zu nicht bezahlen und anwalt...
VampiresAngel
08.12.2009, 12:18
ich kann das auch gar nicht bezahlen... hab ja inzwischen 2 von diesen fälschungen im postkasten gehabt... ich bekomme trotz wiederruf immer noch munter zeitungen, die am nachmittag einfach im postkasten liegen... ich hab tatsächlich auch angst!
VampiresAngel
08.12.2009, 13:06
Ich werde jetzt folgendes zu denen noch mal hinschicken und hoffe, das die mich dann in ruhe lassen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in meinen Stellungnahmen vom 24.09.09 und vom 8.10.09 angegeben, sind die von Ihnen zugeschicken Verträge nicht von mir unterzeichnet worden und somit Rechtsungültig! Da ein Vertrag im rechtlichen Sinn eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Personen (Vertragsparteien) darstellt. Er kommt durch „übereinstimmende Willenserklärungen“ zustande. Dese Willenserklärung habe ich nicht gegeben!
Desweiteren habe ich durch oben genannte Stellungnahmen Fristgerecht nach § 355 (2) Wiederuf eingelegt und demnach sind die von Ihnen bereits zugesendeten Zeitschriften gemäß § 241a Abs. 1 BGB als „Lieferung unbestellter Ware“ zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund bin ich natürlich nicht dazu bereit, die Rechnungen zuzüglich der Mahngebühren in höhe von 39,57€ (Hörzu) sowie 22,92€ (Stern), insgesammt 62,49€ zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
oder muss ich noch etwas reinschreiben, was ich nicht bedacht habe? :grübel:
Vertragsnummer... kundennummer
............wiederum nicht akzeptieren, werde ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt weiterleiten.
fällt mir noch spontan ein
VampiresAngel
08.12.2009, 13:15
die kundennummer hab ich im betreff stehen ;) und das mit dem anwalt schreib ich noch drunter ;) DANKE!!!
VampiresAngel
15.12.2009, 14:32
Ich habe dann heute Post bekommen, in der die PVZ von allen Forderungen zurück tritt und bildlich gesprochen die "Verträge" zerreißt :)
Big Bad Blue
15.12.2009, 14:47
:bravo: hartnäckigkeit zahlt sich also doch aus
VampiresAngel
15.12.2009, 14:57
oder die richtigen Paragraphen ;)
:freu: das ist doch mal was gutes :)
VampiresAngel
15.12.2009, 18:07
ja :) und danke nochmal für die Hilfe!!
:bravo: das alles so gut geklappt hat :freu:
aber gerne doch... jederzeit wieder :smile:
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