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TripleSix
14.02.2009, 10:34
Bundesrat stimmt elektronischem Personalausweis zu

Personalausweis mit RFID-Chip wird ab November 2010 ausgegeben

Der Bundesrat hat den neuen Personalausweis durchgewunken. Das bedeutet: Ab November 2010 können die Ausweise mit biometrischen Merkmalen und elektronischem Identitätsnachweis ausgegeben werden.
http://ad.de.doubleclick.net/ad/golem/artikel;kw=pol,inet,biometrie;tile=3;sz=300x250;or d=1234607430? (http://ad.de.doubleclick.net/jump/golem/artikel;kw=pol,inet,biometrie;tile=3;sz=300x250;or d=1234607430?)
Der Bundesrat hat heute dem im Dezember 2008 vom Bundestag beschlossenen "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs/TO/854/erl/6,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/6.pdf)" zugestimmt. Damit ist der Weg für den neuen Personalausweis mit Chip frei.

Der Ausweis, der ab November 2010 ausgegeben wird, hat die Größe einer Scheckkarte und verfügt über einen RFID-Chip, auf dem die biometrischen Daten des Gesichts erfasst sind. Wer möchte, kann auch Daten von zwei Fingern auf dem Chip speichern lassen. Nach Querelen - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte auf den Fingerabdrücken bestanden, stieß damit aber beim Koalitionspartner auf Widerstand (http://www.golem.de/0805/59600.html) - hatten sich SPD und CDU darauf geeinigt, dass die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig (http://www.golem.de/0806/60362.html) ist. Nach einer Umfrage ist jeder zweite Bundesbürger (http://www.golem.de/0806/60711.html) bereit, diese biometrischen Muster zu erfassen zu lassen. Der Chaos Computer Club befürchtet (http://www.golem.de/0807/61267.html) jedoch, dass die Meldestellen werden Bürgern die Zustimmung abnötigen werden.

Neben den biometrischen Merkmalen ist auf dem Chip auch ein elektronischer Identitätsnachweis (eID) für den Internetverkehr oder an Automaten gespeichert, der auf Wunsch freigeschaltet wird. Anbieter, die den eID nutzen wollen, müssen ein Berechtigungszertifikat beantragen, um personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Alter online abfragen dürfen. Der Ausweisinhaber bekommt die Berechtigung angezeigt und muss Übermittlung seiner Daten zustimmen.

Schließlich kann auf dem RFID-Chip noch eine qualifizierte digitale Signatur hinterlegt werden. Damit kann der Ausweis "für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr" genutzt werden, etwa um Verträge zu unterzeichnen.

Die durch die Erfassung biometrischer Daten und die Integration des Chips entstehenden Kosten sollen laut Gesetz durch "ein Gebührenmodell finanziert" werden. Es ist also damit zu rechnen, dass der neue Personalausweis teurer wird als der bisherige. (wp) (http://www.golem.de/sonstiges/impressum.html)
Quelle: golem.de

posti
14.02.2009, 13:10
Find ich Schwachsinn....