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posti
19.02.2009, 07:35
„Neuartiges Empfangsgerät“ Lieber iPhone-Nutzer – schon GEZ-ahlt?

Das nagelneue iPhone (http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2008/06/10/apple-stellt/neues-iphone-vor.html) will gezeigt werden. Das edle Teil sollte aber besser beiseite gelegt werden, wenn die Ermittler von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) klingeln. Die Behörde will neuerdings auch von Besitzern des Apple-Geräts Geld sehen – wie bei jedem anderen internetfähigen Mobiltelefon auch. Die Macher des iPhones hatten versucht zu argumentieren, dass ihr Mobiltelefon gar keine Funktionen hat, die für die GEZ relevant sind. Vergeblich. BILD.de erklärt, wer zahlen muss und wer davon befreit ist.


Für das iPhone sind demnach monatlich 5,76 Euro GEZ-Gebühr fällig. Erste Informationen, dass es wegen seiner mangelnden Flash-Fähigkeit von der Gebühr befreit sein soll, entpuppten sich als Gerüchte. Obwohl das iPhone ohne Flash-Player (Hersteller Adobe bietet die Funktion noch nicht für das Apple-Gerät an) beispielsweise die Mediatheken von ARD (http://www.ardmediathek.de/) und ZDF (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/startseite) nicht wiedergeben kann.
Die GEZ kassiert von iPhone-Nutzern trotzdem. Erstens bieten Dritte Programme wie WDR und MDR Online-Inhalte an, die auch mit dem iPhone darstellbar sind. Zweitens kann das Apple-Handy Radio aus dem Internet empfangen. Daher gilt es laut GEZ als „neuartiges Rundfunkgerät“ und ist gebührenpflichtig (http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html).
BILD.de zeigt kuriose GEZ-Fälle:


Eine arbeitslose Mutter von vier Kindern war wegen ihres geringen Hartz-IV-Einkommens von 345 Euro von der Rundfunkgebühr befreit. Wegen zwei Euro Hartz-IV-Zuschlag bestand die Behörde plötzlich darauf, dass die Frau die damals volle TV-Gebühr in Höhe von 17,03 Euro berappen muss. Das berichtete die Münchner Tageszeitung „tz“.

Eine 97-jährige Münchnerin, die seit sieben Jahren blind und mittlerweile fast taub ist, hat ihren Antrag zur Befreiung zu spät abgeschickt. Die Rentnerin erhielt laut der „Abendzeitung“ eine Mahnung in Höhe von 55,32 Euro.

Ein 25-jähriger Student hat aus Spaß den Namen seines Stoffpinguins „Rahim Tux“ auf das Klingelschild geschrieben. Seitdem erhält der Pinguin Zahlungsaufforderungen der GEZ. Das berichtet Newsclick.de. (http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/1746536)

Auch Tote sind vor der GEZ nicht sicher: Laut „Hamburger Abendblatt“ wollte die Zentrale die Rundfunkgebühr sogar bei einem toten Hund erheben (http://www.abendblatt.de/daten/2004/02/18/263620.html). Bekannt sind auch Fälle, bei denen ein Rundfunkteilnehmer verstirbt und die Gebühreneinzugszentrale weiter Geld fordert.

Quelle: www.bild.de (http://www.bild.de)

tweety
22.02.2009, 14:19
Skandal, wahrhaft ein grosser Skandal, der da in Deutschland passiert, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt:wut1:

GEZ: Es ist zum Kot...:nicken: