posti
17.06.2010, 21:22
Donnerstag, 17. Juni 2010, 20:35 Uhr
Hartz IV: Verwandten-Darlehen zählt nicht
Darlehen von Verwandten dürfen „Hartz-IV“-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Hessen). Die ARGE des Märkischen Kreises muss die Kürzung von Leistungen bei einer jungen Frau (29) aus Iserlohn rückgängig machen. Sie hatte Arbeitslosengeld II bezogen. Im Dezember 2006 erhielt sie von ihrem Onkel 1500 Euro, die sie zurückzahlen sollte, wenn sie wieder Arbeit fände. Mit dem Geld habe die junge Frau Schulden beglichen, erklärte ihre Anwältin. Die zuständige ARGE aber hatte die Überweisung von 1500 Euro als Einkommen der jungen Frau gewertet und ihr die Leistungen entsprechend gekürzt.
Quelle: www.bild.de
Hartz IV: Verwandten-Darlehen zählt nicht
Darlehen von Verwandten dürfen „Hartz-IV“-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Hessen). Die ARGE des Märkischen Kreises muss die Kürzung von Leistungen bei einer jungen Frau (29) aus Iserlohn rückgängig machen. Sie hatte Arbeitslosengeld II bezogen. Im Dezember 2006 erhielt sie von ihrem Onkel 1500 Euro, die sie zurückzahlen sollte, wenn sie wieder Arbeit fände. Mit dem Geld habe die junge Frau Schulden beglichen, erklärte ihre Anwältin. Die zuständige ARGE aber hatte die Überweisung von 1500 Euro als Einkommen der jungen Frau gewertet und ihr die Leistungen entsprechend gekürzt.
Quelle: www.bild.de