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posti
11.03.2009, 07:35
Eltern: Internetmitgliedschaft genehmigen

Ein Minderjähriger meldete sich im Internet auf einer Flirtseite für 99 Cent Beitrag an – die Betreiber buchten ihm jedoch 72 Euro ab! Grund: Dieser „Mitgliedsbeitrag“ stand im Kleingedruckten. Klage! Urteil des Richters: Eine von einem Minderjährigen im Internet eingegangene Mitgliedschaft ist nur wirksam, wenn die Genehmigung der Eltern vorliegt (AG München AZ 262 C 18519/08).


Quelle: www.bild.de