posti
22.03.2009, 09:59
Geldgeschenke können Kindergeld kosten
Bekommen Kinder von Verwandten Geld geschenkt, zählt das für den Fiskus als „sonstige Bezüge." Die Summe wird dann ins Jahreseinkommen des Kindes eingerechnet und kann damit den Kindergeldanspruch kosten. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor, auf die der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: K 2984/07). Bei über 18 Jahre alten Kindern verlieren Eltern den Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte des Kindes 7680 Euro im Jahr übersteigen.
Quelle: www.bild.de
Bekommen Kinder von Verwandten Geld geschenkt, zählt das für den Fiskus als „sonstige Bezüge." Die Summe wird dann ins Jahreseinkommen des Kindes eingerechnet und kann damit den Kindergeldanspruch kosten. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor, auf die der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: K 2984/07). Bei über 18 Jahre alten Kindern verlieren Eltern den Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag, wenn die Einkünfte des Kindes 7680 Euro im Jahr übersteigen.
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