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posti
19.05.2009, 09:04
Justiz-Skandal Richter lässt Räuber laufen

„Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen, sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll“

Von SIMONE SELONKE und DINO SCHRÖDER
Ein Wachmann klaut einer Bank 107 600 Euro, brennt mit der Kohle durch und verzockt seine Beute komplett im Kasino – das riecht nach Knast! Doch ein Hamburger Amtsrichter lässt den dreisten Dieb mit einer kleinen Bewährungsstrafe laufen.
Begründung: Manager, die Millionen verzocken, kämen schließlich auch nicht ins Gefängnis, so der Richter ...


Der Fall: Ex-Wachmann Mirnes H. (22) soll nachts auf einen kaputten Tresor in einer Commerzbank-Filiale aufpassen. Er ist allein, die Kameras aus, das Geld ist im offenen Schrank zu sehen. 200- und 500-Euro-Scheine liegen in den Geldkassetten.
Der Angeklagte: „Ich habe noch nie im Leben so viel Geld gesehen. Ich dachte, es reicht, um alle meine Wünsche und Träume zu erfüllen.“
Er greift sich einige Geldbündel, springt in ein Taxi, lässt sich für 1400 Euro nach Graz (Österreich) chauffieren. Erst dort zählt er das Geld und merkt: Das reicht nicht fürs ganze Leben.
Im Spielkasino will er aus der Beute ein Vermögen machen, verspielt alles. Er fährt mit dem Zug zurück nach Hamburg, stellt sich.
Jetzt stand der 22-Jährige wegen Diebstahls vor Gericht, ihm drohten bis zu 10 Jahre Haft.
Der Staatsanwalt forderte immerhin ein Jahr und 8 Monate Knast – doch Richter Björn Jönsson setzte die Strafe zur Bewährung aus. In seiner Urteilsbegründung sagt er: „Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen (http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft/2008/09/18/finanzkrise-_20banker-verzocken/unseren-wohlstand.html), sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll.“

Dabei kann der arbeitslose Angeklagte (Hauptschulabschluss, keine Ausbildung) das Geld wohl niemals zurückzahlen.
BILD fragte Strafverteidiger Ladislav Anisic (53, Hamburg). Er wundert sich: „Wegen der Höhe des Schadens und des kompletten Verlustes des Geldes wäre eine deutlich höhere Strafe auch vertretbar gewesen.“
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie in Berufung geht.


Quelle: www.bild.de