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Alt 20.10.2010, 01:20
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Standard Unbefristetete Hartz-IV-Leistungen für viele Zuwanderer

Urteil des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat für viele in Deutschland lebende Ausländer den Zugang zu Hartz-IV-Leistungen erleichtert. Demnach können Arbeitslose Zuwanderer aus bestimmten europäischen Staaten unbefristet Hartz IV erhalten, auch wenn sie vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben.Allerdings müssten ausländische Langzeitarbeitslose nur dann die gleichen Leistungen bekommen wie deutsche, wenn ihre Heimatstaaten das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 unterzeichnet hätten, entschied das Gericht.


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