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Bahn muss Konkurrenz billiger Busse dulden
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Deutsche Bahn muss künftig im Fernverkehr Konkurrenz durch billigere Linienbusse hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Fernbusverkehr, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, genehmigt werden kann. Bislang ist eine Genehmigung von Buslinien nur möglich, wenn sie eine "wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge ist ein sehr niedriger Preis eine solche Verbesserung. Allerdings trug die Deutsche Bahn vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht einen kleinen Sieg davon. Der 3. Senat hob die bereits erteilte Genehmigung einer Buslinie zwischen Frankfurt am Main und Dortmund auf - aus formellen Gründen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte es versäumt, die Bahn ausreichend in das Zulassungsverfahren einzubinden. weiterlesen.... |
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