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Alt 03.02.2009, 09:36
posti
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Standard Jetzt wird gegen die Eltern wegen Mordes verhandelt

Verhungerte Jacqueline

Jetzt wird gegen die Eltern wegen Mordes verhandelt

Bundesgerichtshof beanstandete das auf fahrlässiger Tötung lautende Urteil

Mit gesenktem Kopf nahmen Judith (23) und Guido H. (35) vor einem Jahr das Urteil hin. Sie waren wegen Totschlags und Misshandlung ihrer Tochter Jaqueline (†1) zu acht Jahren sowie wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Zu milde, meinte der Staatsanwalt und strengte eine Revision an. Der Bundesgerichtshof (BGH) stimmte zu und hob das Urteil des Landgerichts Marburgs auf.
Jetzt wird dem Ehepaar wieder der Prozess gemacht. Diesmal muss das Landgericht Gießen den Aufsehen erregenden Fall verhandeln.


Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar gemeinschaftlichen Mord vor, weil sie ihre Tochter monatelang schwer vernachlässigt hatten.
Als Jacqueline am 24. März 2007 im nordhessischen Bromskirchen starb, wog sie nur noch sechs Kilogramm. Normal wären elf bis zwölf Kilogramm gewesen.
„Die Eltern haben sich um ihre Hunde und Goldfische gekümmert, aber nicht um ihr Kind“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, Reinhard Hübner. Seit Dezember 2006 sei Jacqueline weitgehend sich selbst überlassen und von den Eltern kaum noch versorgt worden. Das Kind sei unter erheblichen Schmerzen verhungert und verdurstet.
Der 2. Strafsenat des BGH hatte die Beweiswürdigung der Marburger Strammer im ersten Prozess beanstandet. Die Richter hatten damals im Fall der Mutter die Mordmerkmale wie Grausamkeit, Verdeckung einer Straftat, sonstige niedrige Beweggründe ausgeschlossen.
Fehler- und lückenhaft sei auch die Bewertung der Beweise, womit die Richter einen Tötungsvorsatz des Vaters verneint habe.
Hübner sagte, die Staatsanwaltschaft sehe insbesondere das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an. Weitere Mordmerkmale müsse das Gießener Landgericht ebenfalls prüfen.
Der neue Prozess ist vorerst bis zum 27. März terminiert.


Quelle: www.bild.de
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