Viele Handys funktionieren nur mit SIM-Karten eines bestimmten Providers. Diese Sperre lässt sich aushebeln. Das ist aber kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar, meint das Amtsgericht Göttingen.
Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunkanbieter (SIM-Lock) bei Handys hat das Amtsgericht Göttingen einen 35-Jährigen verknackt: sieben Monate Haft auf Bewährung! Der Vorsitzende Richter befand, die Entsperrung sei eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und deshalb eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern so die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen. Das Urteil ist insofern wichtig, da es bisher so gut wie keine Strafurteile zu Handy-Entsperrungen gibt, betonte der Richter.
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